Zwiebelkeimhemmer zugelassen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte die große Neuigkeit in der am 7. August 2008 herausgegebenen „Liste der Stoffe und Zubereitung zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln im eigenen Betrieb“ gut versteckt. Man musste sich durch eine ganze Menge Juristendeutsch plagen, um im zweiten Absatz zur Mitteilung „Neu hinzugekommen ist … die Anwendung von Ethylen … auf … die Keimverhinderung bei Kartoffeln und Zwiebeln“ zu gelangen.

Dieses Jahr brauchen Betriebe, die mit Hilfe von Ethylen die Lagerdauer ihrer Kartoffeln und Zwiebel heraufsetzen wollen, also nicht wie noch im letzten Jahr Ausnahmegenehmigungen einzuholen. Anders als auf EU-Ebene ist es in Deutschland aufgrund einer speziellen Regelung in der nationalen Pflanzenschutzgesetzgebung nämlich möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Mittel, die eine EU-Genehmigung für den Einsatz „bei der rzeugung von Produktion aus ökologischen Anbau“ haben, auch in der konventionellen Produktion zu verwenden.
Dass es interessant sein könnte, Ethylen zur Keimhemmung einzusetzen, wussten schon die Altvorderen. Bei der Anordnung von Obst und Gemüse in ihren Speisekammern nutzten sie diesen Effekt - allerdings ohne zu wissen, dass es das Ethylen ist, das ab einer bestimmten Konzentration zum Erfolg führt. 1999 experimentierte der englische Kartoffelhändler Greenvale AP mit der gemeinsamen Lagerung von Bananen und Kartoffeln. Die großen englischen Lebensmittelketten hatten zu dieser Zeit gerade damit begonnen, die Liste unerwünschter Rückstände auch auf Lagerbehandlungsmittel auszuweiten.
Während Ethylen bei Bananen den Reifeprozess überhaupt erst in Gang setzt, worauf im weiteren Verlauf stets mehr Ethylen freigesetzt wird, hemmt es bei Kartoffeln ab einer gewissen Konzentration die Keimung. Die Versuche zur Keimhemmung bei Greenvale AP erwiesen sich als dermaßen erfolgreich, dass 2003 mit der Gründung der Restrain Company Ltd der Weg für eine Kommerzialisierung einer auf diesen Ergebnissen aufbauenden Lagermethode frei wurde.

In der Saison 2007/08 wurden in den Lagerräumen von 200 000 t Kartoffeln und 60 000 t Zwiebeln so genannte Restrain-Generatoren platziert. Diese verbleiben während der gesamten Lagerzeit in den Lagerräumen und wandeln mit Hilfe eines beheizten Katalysators Alkohol in gasförmiges Ethylen und Wasser um. Die Lagerräume müssen dafür nicht unbedingt CA-tauglich sein. Eine hohe Gasdichtigkeit schadet allerdings keinesfalls, da das Ethylen sehr flüchtig ist.
Der Generator selbst ist dabei nur wenig größer und schwerer als ein Kasten Bier. Er weist keine beweglichen Teile auf und ist weitgehend wartungsfrei und innerhalb weniger Minuten startklar. Käuflich erwerben lässt sich der Generator nicht, wohl aber kann er für unterschiedliche Zeitspannen angemietet werden. Die Lagerdauer erhöht sich beim Einsatz des Generators um bis zu acht Wochen. Und obwohl das Ethylen selbst sich bereits zwei Tage nach der Auslagerung verflüchtigt hat, hält der keimhemmende Effekt sogar bis zu drei Wochen nach der Auslagerung an.

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